Sicherheitsprüfung (SP) für LKW über 7,49 t bis 11,99 t zul. Gesamtgewicht
Die Sicherheitsprüfung (SP) bei LKW ist eine Ergänzung der Hauptuntersuchung (HU). Hierbei handelt es sich um einen Zwischencheck, der Bauteile und Baugruppen umfasst, die im erhöhtem Maß verschleißanfällig sind und die für die Verkehrssicherheit wichtig sind.
Die SP wird jeweils in der Mitte der Hauptuntersuchungen fällig, bei Fahrzeugen bis 11,99 t zul. Ges. Gewicht nach dem dritten Jahr der Erstzulassung. Für Fahrzeuge bis 7,49 t zul. Gesamtgewicht ist keine SP erforderlich.
Bei der SP werden fünf Bereiche geprüft:
- Lenkung
- Reifen / Räder
- Auspuffanlage
- Fahrgestell / Fahrwerk / Aufbau / Verbindungseinrichtungen
Bremsanlage
Ist alles in Ordnung, wird am Heck des Fahrzeugs eine Prüfmarke geklebt. Ein Pfeil auf der Prüfmarke zeigt den Monat an, in dem die nächste Prüfung fällig wird.
Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten! Verpasst der Fahrzeughalter den Prüftermin um nur einen Monat, wird die SP in Verbindung mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt, auch wenn die nächste HU noch nicht fällig ist! (Es ist allerdings auch möglich die SP einen Monat früher als angegeben durchführen zu lassen, die Geltungsdauer der nächsten Marke wird dadurch nicht verkürzt.)
Termine und Fristen:
für LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 7,49 t bis 11,99 t zul. Ges. Gewicht
Jahre nach Erstzulassung
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EZ 1 2 3 SP 4 SP 5
Für Fahrzeuge bis 7,5 t ist keine SP erforderlich. Für LKW über 11,99 t ist die SP bereits nach dem zweiten Zulassungsjahr erforderlich. Für Anhänger, Auflieger oder Omnibusse (Personenbeförderung) gelten andere Regelungen.
Quelle: TÜV Süd
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